Hausverkauf
Beratung und Moderation
Die Komplexität und das Konfliktpotential eines Hausverkaufs sind zu Anfang oft nicht sichtbar. Eine gute Vorbereitung kann den weiteren Verlauf entscheidend begünstigen. Beratung ist vor allem relevant, bevor ein Makler beauftragt oder der Verkauf in Gang gesetzt wird. Die Moderation des Prozesses und der Verhandlungsgespräche hilft, den Überblick zu behalten und zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.
Zum Kennenlernen führen wir gerne 1-2 unverbindliche und kostenlose Gespräche.
Bestandserfassung
Wir besichtigen das Gebäude, stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen und schätzen den erforderlichen Sanierungsbedarf ein. Für die Bestandserfassung benötigen wir aktuelle Unterlagen wie Energieausweis oder Verbrauchsdaten, Sanierungsgeschichte, Mietenliste, Grundrisse, Schornsteinfegerprotokolle, Grundbuchauszug.
Auch bei Finanzierungsfragen hilft die GIMA. Je nach Sanierungsbedarf, werden entsprechend passende Fördermöglichkeiten besprochen und eingepreist. Sind die Kaufinteressent*innen kleinere und mittlere Genossenschaften, werden in der Regel die Mieter*innen des Hauses zu Fördermöglichkeiten für den Kauf von Genossenschaftsanteilen beraten.
Wertermittlung
Der Kaufpreis spielt eine entscheidende Rolle für den Kauf und die zukünftige Bewirtschaftung eines Hauses. Deshalb bewerten wir den Kaufpreis realistisch auf Basis des Sanierungsstands, der Bestandsmieten und einer sozial und baulich langfristigen Perspektive für die Mietparteien und das Haus. Dabei greifen wir auf die jahrzehntelange Erfahrung unserer Mitgliedsunternehmen in der Immobilienwirtschaft zurück. Zuletzt muss sich die Finanzierung der Immobilie durch die Mieteinnahmen selbst tragen können (siehe Wertermittlung).
Vermittlung
Die Basis für die Vermittlung des Verkaufsangebotes ist das Exposé. Mit der Freigabe erteilen Eigentümer*innen der GIMA ein dreimonatiges Exklusivrecht. Nach etwa 1-2 Monaten Vermittlung können wir eine erste Einschätzung zur Erfolgsaussicht geben.
Die Auswahl der Kaufinteressent*innen ist zentral, da nur sie die Rahmenbedingungen des zukünftigen Umgangs mit Haus und Mietparteien nachhaltig garantieren können. Deshalb arbeiten wir exklusiv mit unseren Mitgliedsunternehmen und darüber hinaus nur mit gemeinwohlorientierten Unternehmen zusammen.
Referenzen für die Gemeinwohlorientierung sind u.a. Rechtsform und Satzung, Miethöhen und Belegungsbindungen in Bestand und Angebot, Mitbestimmung von Mietparteien, Bewirtschaftungspraxis oder Unternehmenssitz.
Einbindung der Mietparteien
Spätestens sobald Kaufinteressent*innen feststehen, werden die Mietparteien von der GIMA informiert und beraten. Auch eine frühere Einbindung kann Vorteile haben. Gerade in Berlin sind viele Mieter*innen alarmiert, sobald sich ein Hausverkauf eindeutet. Die Einbindung der Mietparteien hat in der Regel eine beruhigende Wirkung und fördert die Lösungsfindung. Die Bereitschaft und das Interesse der Mietparteien können bereichernd und ausschlaggebend für einen gemeinwohlorientierten Hauskauf sein. Die GIMA moderiert die Gespräche und löst die möglichen Interessenskonflikte zwischen Verkäufer*innen, Mieter*innen und Käufer*innen.
Kaufvertrag
Haben sich Verkäufer*in und Käufer*in über die Bedingungen geeinigt, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt und notariell beurkundet. Die Vertragsgestaltung kann über die beteiligten Vertragsparteien oder die GIMA beauftragt werden. Im Kaufvertrag können neben wesentlichen Bestandteilen wie Kaufpreis und Übergabetermin (Nutzen-Lasten-Wechsel) beispielsweise auch Regelungen über Genossenschaftsanteile, Kaufpreisstundung oder Nießbrauchrechte festgehalten werden. Spezielle Vertragsformen wie z.B. der Erbbaurechtsvertrag bedürfen mehr Vorbereitung und Beratung.
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