Energieberatung

Energie-Effizienz-Experte

Energieberatung wird im Alltag als Schlagwort für diverse Leistungen im Bereich der Gebäudeeffizienz verwendet, ist aber keine geschützte Berufsbezeichnung. Jede*r kann sich theoretisch Energieberater*in nennen und gewisse Beratungsleistungen anbieten. Einige spezifische Leistungen wie die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen, von Energieausweisen oder die Fördermittelberatung dürfen nur von sogenannten Energie-Effizienz-Expert*innen durchgeführt werden, die eine entsprechende Prüfung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) absolviert haben. 

Energieausweis

Die Verantwortung für den Nachweis und die Optimierung der Energieeffizienz eines Gebäudes liegt gemäß GEG grundsätzlich bei den Eigentümer*innen der Immobilie. Der Energieausweis dient als Nachweis und Vergleichbarkeit für die Energieeffizienz von Gebäuden und ist bei Neuvermietung oder Verkauf in der Regel zwingend erforderlich. Ein Energieausweis ist gem. § 79 Abs. 3 GEG zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. 

Der Energieverbrauchsausweis stellt die Energieeffizienz des Gebäudes anhand des Endenergieverbrauchs dar. Hierfür werden gem. § 82 GEG die Heizungsabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden  Jahren oder bei dezentraler Versorgung pauschale Verbrauchswerte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche herangezogen. 

Der Energiebedarfsausweis stellt die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand seines hypothetischen Endenergiebedarfs fest. Dazu wird das Gebäude bilanziert, ohne einen Bezug zum tatsächlichen Endenergieverbrauch herzustellen. Dieser Ausweis eigenet sich vor allem für den Vergleich mehrerer Gebäude und ist in bestimmten Fällen, wie z.B. im Neubau oder bei besonderen Gebäudetypen zwingend erforderlich. 

Indivdueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die Energieeffizienz eines Gebäudes kann durch Sanierungsmaßnahmen optimiert werden. Mit einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Hauseigentümer*innen einen Überblick über die möglichen Maßnahmen zur Erreichung einer höheren Energieeffizienz. Wie bei einem Energiebedarfsausweis, werden zunächst die Gebäudehülle und die Anlagentechnik erfasst und gem. GEG bilanziert. Anschließend werden mehrere Maßnahmenpakete als Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes entworfen. Mit einem gültigen iSFP können höhere Fördersätze für die energetische Sanierung des Gebäudes beantragt werden. 

Fördermittelberatung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für die energetische Sanierung von Gebäuden. Hier wird im Wohnbereich zwischen zwei zentralen Programmen unterschieden: (1) der Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG EM), die durch Zuschüsse nach Abschluss der Maßnahmen gefördert wird und (2) der Sanierung in einem Zug (BEG WG), die durch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungszuschüsse gefördert wird. Hinzu kommen spezifische Förderprogramm in den unterschiedlichen Bundesländern. Um den Durchblick in der Förderlandschaft zu bekommen, ist eine Fördermittelberatung empfehlenswert. Die Beantragung einer Förderung nach BEG WG ist nur durch Energie-Effizienz-Expert*innen möglich. 

Bestandserfassung und Baubegleitung

Die präzise Erfassung des Bestands ist die wertvollste Grundlage für jeden weiteren Schritt in der Sanierung. Maßnahmen müssen finanzierbar und energetisch wirkungsvoll sein, dann sind sie sozialverträglich und mindestens werterhaltend. Die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen müssen festgestellt, interpretiert und in angemessenen Lösungen verarbeitet werden. Dafür ist eine detaillierte Erfassung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und sonstigen Rahmenbedingungen goldwert. 

Die Sanierungsplanung ist in Anbetracht der umfangreichen Regulierung, der volatilen Marktsituation und diverser Fördermöglichkeiten durchaus komplex. Die Beratung und Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten bringt Durchblick und Weitsicht. Mit Kosten-Nutzen-Analysen, Zeitplanung und Kommunikation sollten die Vorteile für die Bausubstanz, für den Wert der Immobilie und für die Mietparteien klar herausgearbeitet werden. Die technisch einwandfreie und fördermittelgerechte Umsetzung der Maßnahmen sollte durch einen Energie-Effizienz-Experten begleitet werden. 

Gebäudehülle und Anlagentechnik

Zentral für die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind die Effizienz der Gebäudehülle und der technischen Anlagen. Hierzu gehören u.a. die Heizungsanlage und der verwendete Energieträger, Heizkörper und Leitungen, die Außenwände, Fenster und andere Wärmebrücken. Diese Bauteile und Anlagen können durch Einzelmaßnahmen oder in einem Zug saniert werden. Unabhängig von der Umsetzung ist in der Regel eine Gesamtbetrachtung aller Komponenten für die Verbesserung der Energieeffizienz sinnvoll.

Bei Änderung der Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser ist in der Regel eine Heizlastberechnung zu empfehlen oder sogar erforderlich. Außerdem sollte die technische Gebäudeausrüstung (TGA) regelmäßig optimiert werden z.B. durch einen hydraulischen Abgleich. 

Fossile Energieträger wie Heizöl, Gas und Kohle sorgen für einen hohen CO2-Austoß. Ein Betriebsverbot für Heizungsanlagen, die mit einem fossilen Energieträger betrieben werden, gilt in Deutschland gemäß § 72 GEG ab 2045.

Erneuerbare Energieträger können den CO2-Austoß eines Gebäudes drastisch senken und sind deshalb für die Optimierung der Energieeffizienz zentral. Wichtig ist dabei die Abstimmung mit allen übrigen technischen Anlagen und Bauteilen. 

Erneuerbare (CO2-neutrale) Energie kann im Gebäudesektor durch Anlagentechnik wie Solarthermie und Photovoltaik (PV), Wärmepumpen und ggf.  spezielle Öfen genutzt werden. Die Errichtung entsprechender Anlagen ist für die Nutzer*innen bestenfalls langfristig günstiger und zuverlässiger, weil die zunehmende Selbstversorgung eine Entkoppelung vom Energiemarkt und seinen Preisschwankungen bedeutet. 

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