Mietshäuser Syndikat
Das Mietshäuser-Syndikat-Modell ist eine außergewöhnliche Sicherungsgarantie für gemeinschaftliches Eigentum und Eigenverantwortung. Das MHS entstand in den 1980er Jahren und umfasst bundesweit über 200 Projekte.
Grundregeln des Modells
1. Regel
Ein Haus –> eine GmbH. Jedes Haus im Projektverbund des MHS gehört einer projekteigenen Haus-GmbH. Durch diese Regelung werden z. B. Fragen der Haftung von Privatpersonen ferngehalten und die Verantwortung für das Eigentum auf möglichst viele Schultern verteilt. Gleichzeitig gefährdet die eventuelle Notlage einer Haus-GmbH nicht gleich den gesamten Verbund.
2. Regel
Jede Haus-GmbH hat zwei Gesellschafter: den Haus-Verein, in dem möglichst viele Mieter*innen des Hauses Mitglied sind und die Mietshäuser Syndikat GmbH.
3. Regel
Im Gründungsvertrag jeder Haus-GmbH wird festgelegt, dass Entscheidungen über den Verkauf des Hauses oder die Aufnahme von Grundschulden von beiden Gesellschafter*innen einstimmig getroffen werden müssen.
Für einen erneuten Hausverkauf, also eine potenzielle Verwertung des Eigentums, müssten beide Gesellschafter zustimmen: der Haus-Verein und damit alle Mieter*innen, die darin Mitglied sind, und die Mietshäuser Syndikat GmbH. Beim Haus-Verein ist die Hürde unter Umständen nicht sehr hoch, insbesondere bei kleineren Projekten mit wenigen Mitgliedern. Anders sieht es bei der Mietshäuser Syndikat GmbH aus. Deren alleiniger Gesellschafter ist der Mietshäuser Syndikat e. V. als bundesweiter Projektverbund, also ca. 200 Hausvereine. Diese würden mutmaßlich aufgrund ihrer gemeinsamen Ideale einer Verwertung der Immobilie nicht zustimmen. Wenn im Ernstfall ein Verkauf doch zwingend notwendig sein sollte, würde er im Sinne des Mietshäuser Syndikats ohne privatwirtschaftliches Verwertungsinteresse gestaltet werden.
Selbstorganisation und Finanzierung
Im Aufbau und Betrieb eines Hausprojekts erfordert das MHS-Modell einen hohen Mitwirkungsgrad der Mietparteien. Um Kosten zu sparen, verwalten und bewirtschaften sie das Haus üblicherweise als Gemeinschaft in Eigenregie.
Die Finanzierung eines MHS-Projekts erfolgt über gewöhnliche Bankdarlehen. Das Eigenkapital wird durch nachrangige Direktkredite aufgebaut. Die Mieter*innen selbst und/oder Menschen im solidarischen Umfeld geben der Haus-GmbH niedrig verzinste Privatdarlehen.
Mit ihren Mieten refinanzieren die Mietparteien, wie bei anderen Modellen auch, sämtliche Kredite und laufende Ausgaben. Die Verantwortung für die Ausgewogenheit zwischen Einnahmen und Ausgaben liegt letztlich allein bei den Nutzenden.
Über seine eigene Wohnung und das Haus entscheiden zu dürfen, ohne das Risiko der privaten Finanzierungs- und Eigentumsverantwortung zu tragen, ist ein zusätzlicher Mehrwert. Diesem Mehrwert stehen hohe Anforderungen an die Organisation und das Aufrechterhalten von Entscheidungs- und Kommunikationskultur innerhalb der Gemeinschaft gegenüber.
Weitere Infos: Regionalberatung Berlin-Brandenburg und Mietshäuser Syndikat
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