Genossenschaften
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel, durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse der Genossenschaftsmitglieder zu fördern.
Der Name der Genossenschaft, ihr Zweck, Tätigkeiten zur Erreichung des Zwecks, Höhe der Anteile der Mitglieder und andere Regelungen wie beispielsweise über die Zusammensetzung und Arbeit von Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung werden in der Satzung festgelegt.
Jedes Mitglied einer Genossenschaft zahlt Anteile ein und ist dadurch Miteigentümer*in der Genossenschaft. Im Gegenzug erhält jedes Mitglied ein Stimmrecht und wird in seinen Belangen durch den Betrieb der Genossenschaft gefördert.
Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) haben in der Regel den Zweck, ihre Mitglieder (= Mieter*innen) mit (üblicherweise günstigem und hochwertigem) Wohnraum zu versorgen. Ob sie dies durch Ankauf oder Neubau von Häusern realisieren, ist zwar für den Geschäftsbetrieb und die Tätigkeiten relevant, für Bezeichnung und Zweckausrichtung der einzelnen Genossenschaften allerdings weniger wichtig.
Der Großteil der Wohnungs- und Baugenossenschaften in Berlin und Brandenburg vermietet Wohnraum an die Genossenschaftsmitglieder. In Einzelfällen werden Genossenschaften als Vehikel für die Errichtung von Wohnungseigentum genutzt. Einige Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter der Rechtsform „Ein-Haus-Genossenschaften“.
Weitere Infos in der Broschüre „Genossenschaften. Einfach eine gute Idee“ des Berliner Genossenschaftsforums.
Vertrauliche und unverbindliche Beratung
Zum Kennenlernen werden 1-2 unverbindliche Gespräche geführt, in denen Sie Fragen loswerden können und über das Angebot der GIMA informiert werden