Energieeffizienz
Darum geht’s
Die Verantwortung für den Nachweis und die Optimierung des CO2-Austoßes eines Gebäudes liegt gemäß Gebäude-Energie-Gesetz (Link) grundsätzlich bei den Eigentümer*innen der Immobilie. Der Energieausweis (Link) dient als Nachweis für die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei Vermietung oder Verkauf zwingend erforderlich.
Zentral für die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes ist die Heizungsanlage und der verwendete Energieträger. Aber auch die Außenhülle (Wärmedämmung), Fenster (Wärmebrücken), Heizkörper sowie die Optimierung von energietechnischen Anlagen können die Energieeffizienz beeinflussen.
Fossile Energieträger wie Heizöl, Gas und Kohle sorgen für einen hohen CO2-Austoß. Die Typische Heizung in einem städtischen Mehrfamilienhaus ist der gasbetriebene Brennwertkessel, der im Gegensatz zum deutlich weniger effizienten Niedrigtemperaturkessel die Abwärme aus der Verbrennung nutzt. Ein Betriebsverbot für Heizungsanlagen, die mit einem fossilen Energieträger betrieben werden, gilt in Deutschland gemäß § 72 GEG ab 2045.
Erneuerbare Energieträger sind langfristig nicht nur zwingend erforderlich, sondern können kurz- und mittelfristig den CO2-Austoß des Gebäudes drastisch senken und sind deshalb für die Gebäudeeffizienz unerlässlich. Ganz wichtig bleibt dabei trotzdem die Abstimmung mit allen übrigen energietechnischen Anlagen und Bauteilen. Eine Wärmepumpe wird nur in Kombination mit den passenden Heizkörpern und Heizungsrohren optimal ausgenutzt.
Erneuerbare (CO2-neutale) Energie kann im Gebäudesektor in Form von (Umwelt-)Wärme durch Solarthermie, Wärme durch Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole) und spezielle Holzöfen (Pallets oder Schnipsel) sowie Strom durch Photovoltaik (PV) genutzt werden. Die Errichtung entsprechender Anlagen ist für die Nutzer*innen bestenfalls langfristig günstiger und zuverlässiger, weil die zunehmende Selbstversorgung eine Entkoppelung vom Energiemarkt und entsprechenden Preisschwankungen bedeutet. Stromdirektheizungen sind zwar im Sinne Gebäude-Energie-Gesetzes CO2-neutral, dürfen aber aufgrund ihrer faktischen Ineffizienz nicht als Anlagen neu eingebaut werden.
Das macht die GIMA
Die GIMA unterstützt Eigentümer*innen, Käufer*innen und Mietparteien als IVD-zertifizierte Effizienzberaterin für Wohngebäude. Die Einschätzung des kurz- und langfristigen Sanierungsbedarfs wird im Ergebnis für die Kaufpreisfindung, eine Perspektive auf die Mietentwicklung sowie als Arbeitsgrundlage für mögliche Käufer*innen genutzt. Natürlich prüfen wir dabei immer die Verfügbarkeit passender staatlicher Fördermittel, die in der Finanzierung (Link) berücksichtigt werden können.
Die Bestandsaufnahme erfolgt üblicherweise nach der Erstberatung und bevor wir den Kaufpreis festlegen und das Exposé erstellen. Wenn Sie nach einem oder mehreren Beratungsgesprächen von unserem Angebot überzeugt sind, vereinbaren Sie oder Ihre Verwaltung mit uns einen Besichtigungstermin, bei dem wir Daten und Bilder aufnehmen von allen relevanten Gebäudeteilen und –anlagen. Eine Besichtigung von einzelnen Wohnungen oder Gewerberäumen ist nicht zwingend notwendig. Wir gehen bei der Besichtigung nach Wunsch diskret vor oder informieren die Mietparteien vorab.
Vertrauliche und unverbindliche Beratung
Zum Kennenlernen werden 1-2 unverbindliche Gespräche geführt, in denen Sie Fragen loswerden können und über das Angebot der GIMA informiert werden