Ein-Haus-Modelle

Ein-Haus-Genossenschaft

Die Ein-Haus-Genossenschaft ist besonders aus der Zeit der sogenannten Selbstbau-Initiativen in den 80er und 90er Jahren sowie den eher eigentumsorientierten Baugruppen bekannt. Hierbei gründet die Gemeinschaft der Mietparteien eine Genossenschaft, mit der das Haus übernommen und bewirtschaftet wird. Mietparteien werden damit in Gemeinschaft zu Eigentümer*innen bzw. Vermieter*innen. Voraussetzung ist hierbei, dass bestenfalls alle oder mindestens eine kritische Masse der Mietparteien in der Genossenschaft organisiert ist und das erforderliche Eigenkapital in Form von Genossenschaftsanteilen stellt.

Sowohl Vorteil als auch Risiko bei diesem Modell ist, dass die Mietparteien als ordentliche Mitglieder eigenständig über die Satzung und Ausrichtung der Genossenschaft bestimmen können. Sie können also auch die Auflösung der Genossenschaft, die Aufteilung des Hauses in Eigentumswohnungen oder den Verkauf des Hauses bestimmen, was einer langfristig gemeinwohlorientierten Eigentumsbindung und Bewirtschaftung entgegenstehen kann. Als Sicherungsinstrument können entsprechende Vorschriften oder ein Stimmquorum zur Änderung der Satzung dienen.

Viele Ein-Haus-Genossenschaften beweisen jedoch, dass die Mitglieder oft gar nicht an der Verwertung einer Immobilie, sondern vielmehr an ihrer langfristigen sozialverträglichen Nutzbarkeit interessiert sind und diese Ziele an nächste Generationen weitergeben.

Ein-Haus-GmbH

Die GmbH ist im Gegensatz zur Genossenschaft im Betrieb und in der Gründung weniger aufwendig und kann daher in bestimmten Situationen praktikabler sein. Besonders bei kleineren Projekten kann eine GmbH die Übernahme und Bewirtschaftung des Grundstücks erleichtern. Im Gegensatz zur Genossenschaft sind hierbei jedoch grundsätzlich die Stimmrechte der Gesellschafter*innen nach dem von ihnen eingebrachten Kapital gewichtet.

Wer mehr Geld einbringt, hat demnach mehr Stimmgewalt. Die dadurch entstehende ungleiche Entscheidungsmacht kann durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag ausgeglichen werden. Einfacher als bei der Ein-Haus-Genossenschaft können durch Beteiligungen anderer Organisationen spätere Verwertungsinteressen blockiert werden. Dies wird in der Regel durch Festlegung einer Sperrminorität für Entscheidungen über den Verkauf des Grundstücks oder die Auflösung der Gesellschaft erreicht.

Vertrauliche und unverbindliche Beratung

Zum Kennenlernen werden 1-2 unverbindliche Gespräche geführt, in denen Sie Fragen loswerden können und über das Angebot der GIMA informiert werden