Genossenschaften

Genossenschaftsidee

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel, durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse der Genossenschaftsmitglieder zu fördern.

Der Name der Genossenschaft, ihr Zweck, Tätigkeiten zur Erreichung des Zwecks, Höhe der Anteile der Mitglieder und andere Regelungen wie beispielsweise die Zusammensetzung und Arbeit des Vorstands, Aufsichtsrats und Generalversammlung werden in der Satzung festgelegt.

Jedes Mitglied einer Genossenschaft zahlt Anteile ein und ist dadurch Miteigentümer*in der Genossenschaft. Im Gegenzug erhält jedes Mitglied ein Stimmrecht und wird in seinen Belangen durch die Genossenschaft gefördert. Nach Kündigung der Mitgliedschaft oder der Anteile, bekommt man den gezahlten Betrag (in der Regel mit niedrigen oder ohne Zinsen) wieder ausgezahlt.

Wohnungsbaugenossenschaften

Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) haben in der Regel den Zweck, ihre Mitglieder (= Mieter*innen) mit günstigem und hochwertigem Wohnraum zu versorgen. Ob sie dies durch Ankauf oder Neubau von Häusern realisieren, ist zwar für den Geschäftsbetrieb und die Tätigkeiten relevant, für Bezeichnung und Zweckausrichtung der einzelnen Genossenschaften allerdings weniger wichtig.

Der Großteil der Wohnungs- und Baugenossenschaften in Berlin und Brandenburg vermietet Wohnraum an die Genossenschaftsmitglieder. In Einzelfällen werden Genossenschaften als Vehikel für die Errichtung von Wohnungseigentum genutzt. Einige Ausführungen zu diesem Thema finden sich unter der Rechtsform „Ein-Haus-Modelle“.

Kleine (Junge) Genossenschaften

Viele dieser Wohnungsgenossenschaften mit Beständen von üblicherweise unter 1000 Wohneinheiten wurden in Berlin seit ca. 1980 gegründet. Diese Genossenschaften bilden die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen der GIMA.

Ursprünglich oft zur Bewirtschaftung einer einzelnen Wohnanlage oder mehrerer Häuser gegründet, wachsen diese Genossenschaften mit der Zeit durch weitere Bestandsankäufe oder Neubauten.

Durch ihre junge Historie sind diese Genossenschaften mit weniger angesparten Rücklagen ausgestattet als große und ältere Genossenschaften. Zudem haben sie oft hohe gesellschaftspolitische Ansprüche, an kostendeckende Mieten, ein soziales und ökologisch nachhaltiges Wohnumfeld, eine integrierende Quartiersentwicklung und die Mitbestimmung der Mitglieder. Die Umsetzung dieser Ziele bindet zusätzliche Gelder.

Das Eigenkapital für den Kauf von neuen Häusern wird bei jungen Genossenschaften überwiegend oder vollständig aus den Genossenschaftsanteilen der durch den Ankauf hinzukommenden Mitglieder (= Mieter*innen) generiert. Dabei werden unterschiedliche Modelle für die Kombination von Pflichtanteilen und freiwilligen Anteilen genutzt, deren Grundlagen in den Satzungen geregelt sind.

Der Hauskauf durch junge Genossenschaften ist somit in der Regel mit hohem finanziellem Aufwand der Mieter*innen verbunden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass trotzdem viele Ankäufe aufgrund der Bereitschaft der Mieter*innen realisiert werden können. Dadurch sind junge Genossenschaften oft diejenigen, die bei kleineren Häusern und einer aktiven Hausgemeinschaft als Kaufinteressenten infrage kommen.

Kleine und mittlere Genossenschaften nehmen für den Ankauf und den Neubau von Häusern in der Regel staatliche Förderprogramme in Anspruch. Als Gegenleistung werden die geförderten Wohnungen im Mietpreis und bei der Neubelegung an bestimmte Bedarfsgruppen gebunden.

Beispiele in Berlin und Brandenburg: Eine für Alle eG, Forum Kreuzberg Wohngenossenschaft eG, genowo Genossenschaft für Wohnprojekte eG, GSP eG Genossenschaft selbstverwalteter Projekte, Luisenstadt eG, Mietergenossenschaft SelbstBau eG, WBG „Bremer Höhe“ eG.

Große (Traditions-) Genossenschaften

Wohnungsgenossenschaften in Berlin und Brandenburg gibt es seit über hundert Jahren. Diese Unternehmen aus der Anfangszeit des Genossenschaftswesens nennt man Traditionsgenossenschaften. Oftmals wurden sie zunächst von und zur Versorgung bestimmter Berufsgruppen mit Wohnraum gegründet. Sie haben sich im Laufe der Zeit – auch in der DDR – mit Neubauten, Ankäufen sowie (teils zwangsweisen) Fusionen zu großen Bestandshaltern entwickelt. In der DDR entstanden die sogenannten Arbeiterwohnungsgenossenschaften durch Neugründungen oder die Übernahme von bestehenden Genossenschaften.

Laut Statistiken des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) besaßen Ende 2022 die Genossenschaften unter den Verbandsmitgliedern 117.311 Wohnungen. Das waren etwa 10 Prozent der rund 1,3 Millionen Wohnungen insgesamt im Land Brandenburg, einige Genossenschaften außerhalb des BBU eingerechnet. In Berlin ist der Anteil mit etwa 190.000 Genossenschaftswohnungen bei einem Gesamtbestand von ca. zwei Millionen Wohnungen ähnlich. Der deutlich überwiegende Teil dieser Wohnungen ist im Besitz von großen Traditionsgenossenschaften.

Beispiele in Berlin und Brandenburg: Beamtenwohnungsverein zu Köpenick eG, bbg Berliner Baugenossenschaft eG, Erste Wohnungsgenossenschaft Pankow eG, GewoSüd eG, WGLi WBG Lichtenberg eG, Wohnungsbauverein Neukölln eG, Fortuna Wohnungsunternehmen eG, Ideal eG, WBG Brandenburg eG, WBG DPF eG, WBG „Karl Marx“ Potsdam eG, WBG Marzahner Tor eG, Zentrum eG.

Weitere Infos: Berliner Genossenschaftsforum 2023, „Genossenschaften. Einfach eine gute Idee

Vertrauliche und unverbindliche Beratung

Zum Kennenlernen werden 1-2 unverbindliche Gespräche geführt, in denen Sie Fragen loswerden können und über das Angebot der GIMA informiert werden