Energieeffizienz

GEG und Energieausweis

Die Verantwortung für den Nachweis und die Optimierung des CO2-Austoßes eines Gebäudes liegt gemäß Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) grundsätzlich bei den Eigentümer*innen der Immobilie. Der Energieausweis dient als Nachweis für die Energieeffizienz eines Gebäudes und eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Gebäude. Der Energieausweis ist bei Neuvermietung oder Verkauf zwingend erforderlich.

Bauteile und Anlagen

Zentral für die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind die Heizungsanlage und der verwendete Energieträger, die Wände und Wärmedämmung, Fenster und andere Wärmebrücken, Heizkörper und Leitungen sowie die Optimierung von technischen Anlagen. Diese Bauteile und Anlagen können einzeln oder in einem Zug optimiert werden. Unabhängig von der parktischen Umsetzung ist in der Regel eine Gesamtbetrachtung aller Komponenten für die Verbesserung der Energieeffizienz sinnvoll.

Fossile und Erneuerbare Energie

Fossile Energieträger wie Heizöl, Gas und Kohle sorgen für einen hohen CO2-Austoß. Die Typische Heizung in einem städtischen Mehrfamilienhaus ist der gasbetriebene Brennwertkessel, der im Gegensatz zum deutlich weniger effizienten Niedrigtemperaturkessel die Abwärme aus der Verbrennung nutzt. Ein Betriebsverbot für Heizungsanlagen, die mit einem fossilen Energieträger betrieben werden, gilt in Deutschland gemäß § 72 GEG ab 2045.

Erneuerbare Energieträger sind langfristig nicht nur zwingend erforderlich, sondern können kurz- und mittelfristig den CO2-Austoß des Gebäudes drastisch senken und sind deshalb für die Gebäudeeffizienz unerlässlich. Ganz wichtig bleibt dabei trotzdem die Abstimmung mit allen übrigen energietechnischen Anlagen und Bauteilen. Eine Wärmepumpe wird nur in Kombination mit den passenden Heizkörpern und Heizungsrohren optimal ausgenutzt.

Erneuerbare (CO2-neutale) Energie kann im Gebäudesektor in Form von (Umwelt-)Wärme durch Solarthermie, Wärme durch Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole) und spezielle Holzöfen (Pallets oder Schnipsel) sowie Strom durch Photovoltaik (PV) genutzt werden. Die Errichtung entsprechender Anlagen ist für die Nutzer*innen bestenfalls langfristig günstiger und zuverlässiger, weil die zunehmende Selbstversorgung eine Entkoppelung vom Energiemarkt und entsprechenden Preisschwankungen bedeutet. Stromdirektheizungen sind zwar im Sinne Gebäude-Energie-Gesetzes CO2-neutral, dürfen aber aufgrund ihrer faktischen Ineffizienz nicht als Anlagen neu eingebaut werden.

Das macht die GIMA

Energieberatung

Die GIMA bietet mit einem Energie-Effizienz-Experten professionelle Energieberatung (iSFP, Energieausweis usw.), Fördermittelberatung und Baubegleitung an. Egal ob Verkauf oder Energieberatung, wir führen bei jeder Immobilie eine Erfassung des Gebäudebestands durch und arbeiten auf dieser Basis weiter. 

Bestandserfassung

Die Erfassung des Gebäudebestands und Einschätzung des Sanierungsbedarfs ist für die Preisfindung beim Verkauf mittlerweile unerlässlich. Im Rahmen unserer Beratung betrachten wir hierbei immer auch den langfristigen Nutzen für die Mietparteien.

Die Bestandsaufnahme erfolgt üblicherweise nach der Erstberatung. Wenn Sie nach einem oder mehreren Beratungsgesprächen von unserem Angebot überzeugt sind, vereinbaren Sie oder Ihre Verwaltung mit uns einen Besichtigungstermin, bei dem wir Daten und Bilder von allen relevanten Gebäudeteilen und –anlagen aufnehmen. Eine Besichtigung von einzelnen Wohnungen oder Gewerberäumen ist nicht zwingend notwendig. Wir gehen bei der Besichtigung nach Wunsch diskret vor oder informieren die Mietparteien vorab.

Sozialverträgliche Sanierung

Sanierungsmaßnahmen sind für uns dann sinnvoll, wenn sie auf die Interessen aller beteiligten Parteien abgestimmt sind. Ob die Sanierung in einem Zug oder Einzelmaßnahmen geplant werden: die Maßnahmen sollten langfristig sozialverträglich finanzierbar sowie energetisch wirkungsvoll sein; sie sollten die Qualität der Immobilie und der Lebenswelt verbessern.

Die Mitgliedsunternehmen und Partner der GIMA sind auf die Altbau-Sanierung spezialisiert und finden wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Lösungen.

Hinweise für Eigentümer*innen

Abgesehen von umfangreichen Sanierungsvorhaben, sollten Mängel zeitnah behoben werden, um die Bausubstanz zu erhalten und größere Schäden – und damit auch Kosten – zu vermeiden.

Für gesetzlich erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen gibt es in der Regel keine staatlichen Fördermittel. Die Kosten müssen bei einem Verkauf eingepreist werden, da sie nicht auf die Miete umgelegt werden können.

In jedem Fall sollten Eigentümer*innen eine ausreichende Gebäudeversicherung abschließen, um sich gegen unvorhergesehene Schadensfälle abzusichern. Diese Kosten können bis zu gewissen Grenzen auf die Miete umgelegt oder als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Vertrauliche und unverbindliche Beratung

Zum Kennenlernen werden 1-2 unverbindliche Gespräche geführt, in denen Sie Fragen loswerden können und über das Angebot der GIMA informiert werden